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Religionsfreiheit in Deutschland

In Deutschland ist im Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik, die Freiheit der Religionsausübung für alle festgeligion ausüben zu müssen. Hieraus erwächst einerseits das Recht die jeweils für sich als richtig erkannte Religion anzunehmen und praktizieren zu können – ohne daran von irgendjemanden gehindert zu werden, weder vom Staat noch von der Gesellschaft. Zugleich ist darin auch das Recht enthalten, die eigene Religion in dem Maße zu leben, wie man sie selbst leben will. Das heißt es gibt keine falsche oder richtige Art und Weise der Religionsausübung.

Dieses Maß an Freiheit ist das Ergebnis einer blutigen und langwierigen Auseinandersetzung im 17. Jahrhundert, als ein in seiner Struktur mit dem Bürgerkrieg in Syrien vergleichbarer Dreissigjähriger Krieg Deutschland verheerte. In der 1648 gefundenen Friedensordnung wurde die rechtliche Gleichstellung der verschiedenen christlichen Konfessionen festgelegt. Wenngleich es im Laufe der letzten Jahrhunderte nicht immer eine Neutralität des Staates in religiösen Fragen gab, so ist spätestens mit der Einsetzung des Grundgesetzes eine Trennung zwischen Staat und Religion allgemein akzeptiert. Die Freiheit von Gewissen und religiöser Überzeugung ist im Gegenteil die Voraussetzung für ein Gemeinwesen, in dem sich jeder einbringen kann, ohne Diskriminierungen zu befürchten. Den Religionsgemeinschaften kommt aber die wichtige Rolle der Wertevermittlung zu, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde.