Homepage CDU-Stadtbezirksverband Bonn

Haben Sie noch weitere Tipps, eine Idee zu schönen Aktivitäten in unserer Stadt für Neuankömmlinge oder sind Sie bereit uns journalistisch zu unterstützen? Dann melden Sie sich doch bei uns!

» hier klicken

Sie möchten mehr über unseren Ortsverband wissen? Dann folgen Sie uns auf die Seite » www.citycdu-bonn.de.

Sie möchten uns helfen?


CDU Ortsverband
Aus Liebe zu Bonn

10 Regeln für das Leben in Deutschland

In Deutschland steht das Grundgesetz, welches in Bonn beschlossen wurde, über allen religiösen Regeln (etwa aus Bibel oder Koran). Es bildet die deutsche Verfassung und umfasst 146 Artikel. Die folgenden 10 Regeln sind eine Auswahl der Paragraphen und werden kurz erklärt. Sie sollten sie unbedingt kennen und beachten!

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Artikel 1, Abs. 1)
Demnach ist es Aufgabe des Staates, zum Beispiel vertreten durch die Polizei, die Würde jeder Frau und jedes Mannes zu schützen. Damit einher geht die Einhaltung der Menschenrechte.

2. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Artikel 2, Abs. 1)
3. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Artikel 2, Abs. 2)
In Deutschland darf also jede Person selbst entscheiden, wie sie oder er lebt. Dies betrifft alle Bereiche des Lebens, Religion, Familie, Beruf und Freizeit. Eingeschränkt wird dieses Recht, sobald die Freiheit anderer verletzt wird oder gegen ein Gesetz verstoßen wird.

4. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Artikel 3, Ab. 1)
5. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3, Ab. 2)
6. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3, Ab. 3)
Männer und Frauen, Deutsche und Ausländer sind vor dem Gesetz gleich. Sie werden also in gleichem Maße geschützt und bestraft. Gleichberechtigung bedeutet, dass Frauen und Männer gleichermaßen frei ihr Leben gestalten dürfen und müssen. Frauen dürfen wählen, sie entscheiden genauso wie Männer zum Beispiel wie und mit wem sie leben möchten oder welchen Beruf sie erlernen.

7. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (Artikel 4, Abs. 1)
Jede Frau und jeder Mann darf also frei entscheiden, woran sie oder er glaubt und nach welchen Regeln dieser Glaube praktiziert wird.

8. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Artikel 5, Abs. 1)
Jeder darf seine Meinung schriftlich und mündlich frei äußern, sofern dabei nicht das Recht anderer verletzt wird. Auch die Medien sind frei in der Gestaltung ihrer Berichterstattung.

9. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (Artikel 7, Abs. 1)
Der Schulbesuch ist für Kinder zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr verpflichtend. Mindestens 10 Jahre muss ein Kind zur Schule gehen und anschließend eine Ausbildung absolvieren. Eltern sind dazu verpflichtet für den Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen. Anderenfalls können hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen verhängt werden.
Die genauen Regeln, wie Schule organisiert wird und welche Inhalte hier vermittelt werden, bestimmt allein der Staat.

10. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Artikel 20, Abs. 1)
Demokratie bedeutet, dass Vertreterinnen und Vertreter des Volkes in freier, geheimer Wahl gewählt werden. Insofern geht die Staatsgewalt vom Volke aus. Wer wahlberechtigt ist, kann bei den entsprechenden Wahlen Volksvertreter im Stadtrat, z.B. für Bonn, im Landtag für Nordrhein-Westfalen und im Bundestag für Deutschland mitbestimmen und sich ggfs. auch selbst zur Wahl stellen.
Ein Bundesstaat ist Deutschland, da es aus 16 Einheiten, genannt Bundesländern, besteht. Eines davon ist Nordrhein-Westfalen, in diesem Land liegt Bonn.
Sozial bedeutet hier, dass der Staat jene Menschen unterstützt, die unverschuldet in Not geraten, zum Beispiel weil sie arbeitslos oder schwer krank sind. Diese Unterstützung ist jedoch an Regeln gebunden.
Auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Biödung finden Sie das Bonner Grundgesetz auf türkisch und